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Kapitalkosten (n.f.)

Die Kosten eines Postens, der sich auch über den Anschaffungszeitraum hinaus noch als nützlich erweist.

Hinweis: Mit unter die Kapitalkosten fallen abnutzbare Sachanlagen wie bewegliches Anlagevermögen (z. B. technische Infrastruktur und Geräte) ebenso wie nicht abnutzbare Vermögensgegenstände wie Grund und Boden.